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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2005 - L 11 KA 14/01   

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https://dejure.org/2005,62808
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2005 - L 11 KA 14/01 (https://dejure.org/2005,62808)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.11.2005 - L 11 KA 14/01 (https://dejure.org/2005,62808)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. November 2005 - L 11 KA 14/01 (https://dejure.org/2005,62808)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2005 - L 11 KA 14/01
    Das BSG hat es dabei insbesondere für zulässig erachtet, dass individuelle Honorarkontingente anhand der Honorarvolumina aus zurückliegenden Zeiträumen des betreffenden Zahnarztes berechnet werden (BSGE 83, 52, 54 ff., BSGE 90, 111, 117 f.).

    Der Senat schließt sich auch insoweit der Rechtsprechung des BSG an (BSGE 83, 52, 55 f.).

    Die Beklagte entspricht mit dieser Regelung den Vorgaben des BSG aus dessen Urteil vom 21. Oktober 1998 (BSGE 83, 52, 57 ff.).

    Das BSG hat es für zulässig erachtet, wenn die als Generalklausel ausgestattete Härtefallregelung dann zur Anwendung kommt, wenn sich überraschend Veränderungen in der Versorgungsstruktur in einer bestimmten Region ergeben, die dazu führen, dass die bislang von einem nunmehr nicht mehr tätigen Zahnarzt behandelten Patienten auf andere Zahnarztpraxen ausweichen und dort zwangsläufig zu einer Erhöhung der dortigen Patienten führen (BSGE 83, 52, 61).

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2005 - L 11 KA 14/01
    In seiner weiteren Entscheidung vom 10. Dezember 2003 hat das BSG (SozR 4-2500 § 85 Nr. 5) ergänzend noch ausgeführt, dass die Steigerungsmöglichkeit für unterdurchschnittlich abrechnende Praxen auf den durchschnittlichen Umsatz der Fachgruppe begrenzt werden dürfe.
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2005 - L 11 KA 14/01
    Es besagt, dass vom Prinzip der gleichmäßigen Vergütung nicht abgewichen werden darf, wenn zwischen den betroffenen Ärzten und Arztgruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass eine ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist (BSGE 77, 288, 294).
  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2005 - L 11 KA 14/01
    Der HVM muss mit der Ermächtigungsgrundlage in Einklang stehen und das in § 85 Abs. 4 Satz 3 SGB V niedergelegte Gebot der leistungsproportionalen Verteilung des Honorars sowie den vom BSG aus Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) hergeleiteten Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 4, 26) berücksichtigen.
  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 21/02 R

    Psychotherapeutische Leistung - Begrenzung des Ausgabenvolumens im Jahr 1999 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2005 - L 11 KA 14/01
    Das BSG hat es dabei insbesondere für zulässig erachtet, dass individuelle Honorarkontingente anhand der Honorarvolumina aus zurückliegenden Zeiträumen des betreffenden Zahnarztes berechnet werden (BSGE 83, 52, 54 ff., BSGE 90, 111, 117 f.).
  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Absicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2005 - L 11 KA 14/01
    Bei der Ausgestaltung des HVM haben die KZVen einen Gestaltungsspielraum, weil die Honorarverteilung eine in der Rechtsform einer Satzung ergehende Maßnahme der Selbstverwaltung ist (BSGE 89, 173, 175).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2004 - L 11 KA 23/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2005 - L 11 KA 14/01
    Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 22. Dezember 2004 (Az. L 11 KA 23/01) für eine vergleichbare HVM-Regelung der Beklagten aus dem Jahr 1998 entschieden, die dortigen Erwägungen sind sinngemäß übertragbar.
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